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BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Umfang des Bestandsschutzes aufgrund der Eigentumsgarantie; Schutzzweck des öffentlichen Belangs der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 28.04.1970 - 130 II 66
- BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70
Dieser durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Bestandschutz deckt nämlich, wie schon der Name sagt, allein die Erhaltung des vorhandenen Bestandes, und zwar dieses Bestandes in seiner bisherigen Funktion (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - [BVerwGE 36, 296] mit einer Übersicht über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) sowie lediglich untergeordnete bauliche Erweiterungen und Sicherungen. - BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67
Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich
Auszug aus BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70
Denn der in § 35 Abs. 3 BBauG ausdrücklich aufgeführte öffentliche Belang der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft soll nicht nur dazu dienen, das reizvolle Landschaftsbild gegen Verunstaltung durch Bauwerke zu schützen, sondern auch dazu, die Landschaft in der ihrer besonderen Bestimmung entsprechenden Eigenart zu erhalten und sie vor dem Eindringen wesensfremder Benutzung zu schützen (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - [DVBl. 1969, 261] mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
- OLG Frankfurt, 14.07.1987 - 14 U 124/86
Anspruch gegen Nachbarn auf Beseitigung der auf dessen Grundstück stehender …
Anders mag es sich verhalten, wenn ein Nachbar sein Grundstück verwildern läßt (vgl. OLG Karlsruhe RdL 1972, 8) oder von kranken Pflanzen oder Bäumen Immissionen ausgehen (vgl. OLG Nürnberg RdL 1972, 36). - AG Brakel, 11.04.1980 - 7 C 13/80
Ausgleichsanspruch für Immissionen durch herabfallende Pflanzenteile; Unzumutbare …
Die Auffassung des OLG Karlsruhe, RdL 1972, 8, daß Unkräuter nicht zum ortsüblichen Pflanzenwuchs gehören (anders noch LG Stuttgart RdL 1965, 22 = MDR 1965, 990 [LG Stuttgart 27.11.1964 - 4 S 264/63] ), bedarf hier keiner Erörterung, da das Problem der Unkrautsamen insofern anders liegt, als Unkräuter Folge der Vernachlässigung des Grundstücks sind und als gemeinschädlich gelten.