Rechtsprechung
   BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,1284
BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70 (https://dejure.org/1971,1284)
BVerwG, Entscheidung vom 02.08.1971 - IV B 135.70 (https://dejure.org/1971,1284)
BVerwG, Entscheidung vom 02. August 1971 - IV B 135.70 (https://dejure.org/1971,1284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Errichtung eines Wohngebäudes im Außenbereich

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umfang des Bestandsschutzes aufgrund der Eigentumsgarantie; Schutzzweck des öffentlichen Belangs der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 119.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70
    Dieser durch Art. 14 Abs. 1 GG gewährleistete Bestandschutz deckt nämlich, wie schon der Name sagt, allein die Erhaltung des vorhandenen Bestandes, und zwar dieses Bestandes in seiner bisherigen Funktion (vgl. Urteil vom 25. November 1970 - BVerwG IV C 119.68 - [BVerwGE 36, 296] mit einer Übersicht über die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts) sowie lediglich untergeordnete bauliche Erweiterungen und Sicherungen.
  • BVerwG, 29.04.1968 - IV B 77.67

    Zulässigkeit eines Bienenhauses im Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 02.08.1971 - IV B 135.70
    Denn der in § 35 Abs. 3 BBauG ausdrücklich aufgeführte öffentliche Belang der Wahrung der natürlichen Eigenart der Landschaft soll nicht nur dazu dienen, das reizvolle Landschaftsbild gegen Verunstaltung durch Bauwerke zu schützen, sondern auch dazu, die Landschaft in der ihrer besonderen Bestimmung entsprechenden Eigenart zu erhalten und sie vor dem Eindringen wesensfremder Benutzung zu schützen (vgl. Beschluß vom 29. April 1968 - BVerwG IV B 77.67 - [DVBl. 1969, 261] mit weiteren Hinweisen auf die Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 14.07.1987 - 14 U 124/86

    Anspruch gegen Nachbarn auf Beseitigung der auf dessen Grundstück stehender

    Anders mag es sich verhalten, wenn ein Nachbar sein Grundstück verwildern läßt (vgl. OLG Karlsruhe RdL 1972, 8) oder von kranken Pflanzen oder Bäumen Immissionen ausgehen (vgl. OLG Nürnberg RdL 1972, 36).
  • AG Brakel, 11.04.1980 - 7 C 13/80

    Ausgleichsanspruch für Immissionen durch herabfallende Pflanzenteile; Unzumutbare

    Die Auffassung des OLG Karlsruhe, RdL 1972, 8, daß Unkräuter nicht zum ortsüblichen Pflanzenwuchs gehören (anders noch LG Stuttgart RdL 1965, 22 = MDR 1965, 990 [LG Stuttgart 27.11.1964 - 4 S 264/63] ), bedarf hier keiner Erörterung, da das Problem der Unkrautsamen insofern anders liegt, als Unkräuter Folge der Vernachlässigung des Grundstücks sind und als gemeinschädlich gelten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht